Deckbedingungen
Aus Islandpferde Vossbarg Wiki
Familie Schlüter, Wedeler Chaussee 28, 25482 Appen-Etz, Tel.: 04101-64821, Fax: 04101-693523, mobil: 0171-2427944, mailto:islandpferde.vossbarg@gmx.de
Bitte wenden Sie sich in diesem Jahr (2012) an den Heidehof, Familie Dörfel
Deckbedingungen
- Die Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen.
- Die Stute sollte ausreichend geimpft sein, wenn möglich gegen Herpesviren, mindestens aber gegen Tetanus und Influenza
- Eine Tupferprobe der Stute wird verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß.
- Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen und darf nicht älter als 14 Tage sein. (Die erste Tupferprobe sollte rechtzeitig erfolgen, falls die Stute evtl. noch behandelt werden muss.)
- Der Abstammungsnachweis der Stute sowie eine evtl. FEIF/FIZO-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigefügt werden.
- Die Stute ist unbeschlagen zu übergeben und muss auf ganztägigen Weidegang vorbereitet und entwurmt sein.
- Der Equidenpass muss zur Übergabe der Stute vorgelegt werden.
- Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter oder dem Islandpferdegestüt Vossbarg nach deren eigenem Ermessen und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das Gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
- Für bestmögliche Unterkunft und Pflege wird Sorge getragen. Der Hengsthalter und das Gestüt übernehmen jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch Zuführung zum Hengstoder durch den Deckakt selbst entstehen, sind sie nicht haftpflichtig. Die Haftung beschränkt sich auf solche Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
- Stuten ohne Fohlen müssen zu Beginn der Deckperiode gebracht werden, Stuten mit Fohlen können nach Absprache gebracht werden.
- Sollte 2 Monate nach Abholung der Stute die Nichtträchtigkeit durch einen Tierarzt schriftlich bescheinigt werden, so verrechnet der Hengsthalter 30% der Decktaxe im nächsten Jahr, nicht aber wenn die Stute resorbiert oder verfohlt.
- Das Deckgeld für den Hengst __________________________beträgt € ______,für Elitestuten € ______.
- Die Anmeldegebühr beträgt € 200,00, ist in der Decktaxe enthalten und mit der Anmeldung zu zahlen.
- Das Weidegeld beträgt pro Tag und Pferd € 4,50.
- Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt spätestens bei Abholung der Stute.
